Greenwashing adé!

Greenwashing adé!

⚠ Ab 27.09.2026 gelten neue EU-Regeln gegen Greenwashing in der Werbung, festgelegt in der sogenannten EmpCo-Richtlinie. Unbelegte Umweltversprechen werden dann angreifbar. Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ ohne Beleg zählen zum Abmahnrisiko.

Betroffen ist mehr als nur die klassische Anzeige: Beschriftungen, Verpackungen, Flyer und andere Werbemittel, die Website und eure Social-Media-Kanäle – überall dort, wo mit Umweltaussagen geworben wird.

Nicht sicher, ob eure Formulierungen betroffen sind?
Meldet euch, wir werfen gerne einen Blick drauf.